Diagnose
Am besten lassen sich Gliome in der Kernspintomographie
(auch MR, MRT, NMR ) darstellen. Es werden meist Bilder vor und nach
Kontrastmittel gemacht, die man zur Behandlungsplanung und zur Verlaufskontrolle in regelmäßigen Abständen wiederholt.
Allergien auf das MR-Kontrastmittel sind selten. Allerdings können Menschen mit Platzangst oder Lärmempfindlichkeit Probleme mit den Aufnahmen haben, auch wenn die Röhren mittlerweile größer geworden sind. Häufig hilft ein leichtes Beruhigungsmittel.
Wenn ein MRT bei Platzangst oder z.B. wegen eines
Herzschrittmachers gar nicht möglich ist, weicht man aufs
Computertomogramm (CT) aus – kurze Röhre, Röntgenstrahlen,
jodhaltiges Kontrastmittel. Kontrastmittelallergien sind hier
häufiger, außerdem kann eine vorbestehende Schilddrüsenerkrankung weitere Medikamente erforderlich machen. Die Aufnahmen bringen eine gewisse Strahlenbelastung mit sich, ihre Aussagekraft ist etwas geringer als die eines MRT.
Bei unklaren Befunden werden Methoden genutzt, die etwas über den Stoffwechsel in verdächtigen Bereichen aussagen:
Bei der Positronenemissionstomographie (PET) wird eine kleine
Menge eines Stoffes in eine Vene gespritzt, der von schnell wachsenden (Tumor-) Zellen verbraucht oder eingebaut wird. Oft sind es Zucker oder Aminosäuren, die man radioaktiv markiert und anhand ihrer Strahlung wiederfindet. Für ein PET soll der Patient nüchtern sein.
Die histologische Bestätigung mithilfe von Biopsiematerial ist obligat. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung von entzündlichen Erkrankungen, einschließlich Hirnabszess, Keimzelltumoren,
primären zerebralen Lymphomen oder Hirnmetastasen kann eine Liquordiagnostik vorgenommen werden.
Eine Elektroenzephalographie (EEG) ist für die Beurteilung einer
Epilepsie indiziert. Eine neuropsychologische Untersuchung wird mitunter früh in die Diagnostik integriert und kann folgende Aspekte umfassen:
- kognitive Funktionsbereiche (unter anderem höhere visuelle Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Sprache, Zahlenverarbeitung, Exekutivfunktionen)
- qualitative Verhaltensbeschreibung
- Affekt und Ermüdung/Fatigue
- potentielle ‚Störvariablen‘ wie Kopfschmerzen, Medikamentennebenwirkungen oder eine reduzierte Anstrengungsbereitschaft
Operation
Bei Glioblastomen ist die Operation der erste Schritt der Therapie. Unterscheiden kann man Biopsien von den offenen Tumorresektionen:
Die offene Operation hat das Ziel, möglichst viel Tumormasse zu
entfernen, ohne dem Patienten einen Schaden zuzufügen.
Allerdings haben Gliome im Hirngewebe keine feste Grenze,
sodass immer wieder neu abgewogen werden muss, wie weit man bei der Operation geht.
Dazu haben sich in den letzten Jahren eine Reihe von Techniken
entwickelt:
5-ALA-Fluoreszenz
Der Patient trinkt einige Stunden vor dem Eingriff ein Medikament,
das nur in Tumorzellen zu einem Farbstoff umgewandelt wird.
Eine Schwarzlichteinrichtung im OP-Mikroskop erzeugt in den Tumorzellen eine rötlich-orange Fluoreszenz, an der sich der Operateur ausrichten kann. Die ersten Stunden nach einer Operation mit 5-ALA sollten in relativer Dunkelheit verbracht werden, weil das Medikament auch unter Kunstlicht eine Art Sonnenbrand auslösen kann.
Neuronavigation
Vor der Operation werden Bilder (z.B. MRTs) des Tumors zu einem dreidimensionalen Datensatz verrechnet. Der lässt sich auf einem Bildschirm oder direkt im Mikroskop auf das OP-Gebiet projizieren und zeigt Tumorgrenzen oder auch wichtige, unbedingt zu
schonende Strukturen an.
Neuromonitoring
Während des Eingriffs werden Strukturen in unmittelbarer Nachbarschaft des Tumors – meist durch elektrische Reizung im Gewebe – auf Funktion getestet. Findet man eine Reaktion (z.B. Aktivierung eines Muskels), wird die Tumorentfernung an dieser Stelle beendet.
Extremfall des Neuromonitorings ist die Wachoperation:
Dabei bekommt der geweckte – üblicherweise schmerz- und
stressfreie – Patient während der Tumorentfernung z.B. sprachliche Aufgaben. Wenn die elektrische Reizung zu einem kurzen Ausfall der getesteten Funktion führt, ist die Grenze der Tumorentfernung
erreicht.
Biopsien, andere Bezeichnung auch „Probeexzisionen“ (PE), dienen zur Sicherung der Diagnose – entweder, weil der Tumor für eine weitergehende Entfernung zu ungünstig liegt oder weil man den
Verdacht eines Neuwachstums nach Therapie durch eine Probe klären möchte, ohne einen offenen Eingriff durchzuführen. Biopsien gewinnen kleine (reiskorngroße) Gewebeproben und sind minimal invasiv. Sie können in Narkose, aber auch unter Lokalanästhesie durchgeführt werden. Biopsien werden oft von einem stereotaktischen Zielsystem gelenkt. Dabei wird entweder
ein Stereotaxierahmen am Kopf angebracht oder die Neuronavigation benutzt.
Neuropathologie
In das Aufgabenfeld der Neuropathologie gehört die histologische und molekulare Diagnosesicherung des während der Operation entnommenen Tumorgewebes.
Hirntumore werden entsprechend der WHO-Klassifikation der Tumoren des zentralen Nervensystems in vier Grade (I-IV) eingeteilt, dabei entspricht Grad I einem gutartigen und Grad IV einem bösartigen Tumor. Das Glioblastom gilt als der häufigste bösartige hirneigene Tumor bei Erwachsenen und ist definitionsgemäß ein WHO Grad IV Tumor. Glioblastome gehören zu den astrozytären Tumoren, d.h. sie entstehen aus Astrozyten (Gliazellen) oder deren Vorläuferzellen (neurale Stammzellen).
Während der Operation wird häufig Tumorgewebe entnommen und direkt als sog. „Schnellschnitt“ verschickt. Im Gegensatz zu dem Material, welches für die ausführliche neuropathologische Diagnostik verwendet wird, wird das Schnellschnittgewebe schockgefroren. Die mikroskopische Betrachtung der Schnitte mit einfachen Färbungen erlaubt eine rasche (binnen ca. 20 Minuten) und wegweisende Diagnosestellung und kann möglicherweise das operative Vorgehen beeinflussen. Da zusätzliche Untersuchungen (z.B. Molekularpathologie) mit dieser Technik – besonders aus Zeitgründen – nicht möglich sind, wird aus dem Ergebnis der Schnellschnittdiagnostik keine definitive Diagnose gestellt.
Das entnommene Tumorgewebe wird fixiert und in Paraffin (Wachs) eingebettet, es werden zahlreiche dünne Schnitte angefertigt. Das Gewebe wird mit verschiedenen Spezialfärbungen gefärbt. Hier werden neben der mikroskopischen Diagnostik sowohl immunhistochemische Färbungen als auch molekularpathologische Untersuchungen durchgeführt, was eine detaillierte Diagnostik ermöglicht und auch zur Diagnosestellung gefordert wird.
Bereits unter dem Mikroskop lässt sich mit großer Wahrscheinlichkeit das Glioblastom diagnostizieren.
Typische mikroskopische Charakteristika des Glioblastoms sind Tumorzellen mit langen Zellfortsätzen (typisch für astrozytäre Zellen), eine ausgeprägte Vielfalt des Aussehens der Zellkerne (Kernpleomorphie), Zeichen einer erhöhten Zellteilung (erhöhte Mitose- und Proliferationsrate), kollektiver Tumorzelluntergang (Nekrose) aufgrund von schnellem Wachstum und dadurch entstehendem Mangel an Sauerstoff und Nährstoffen, palisadenförmige Anordnung der lebenden Tumorzellen im Randbereich der Nekrose, Bildung neuer Gefäße (mikrovaskuläre Proliferation) zur Kompensation des schnellen Wachstums und eventuell Verstopfung von Tumorgefäßen (Thrombosierung) aufgrund von Veränderungen im Blutfluss.
Weiterführende Diagnostik bzgl. verschiedener Biomarker
Die Immunhistochemie, eine Methode bei der mit Hilfe von markierten Antikörpern tumor-spezifische Proteine sichtbar gemacht werden können, kommt zum Nachweis von Mutationen in dem Stoffwechselenzym Isocitrat-Dehydrogenase (IDH) zur Anwendung. Glioblastome mit einer Mutation in einem der beiden IDH-Gene (am häufigsten IDH 1 und sehr selten IDH 2) haben eine deutlich bessere Prognose im Vergleich zu Tumoren mit intaktem IDH (IDH-Wildtyp). IDH-mutierte Glioblastome werden als sekundäre Glioblastome bezeichnet, da sie i.d.R. aus niedriggradigeren Gliomen entstehen (WHO Grad II oder WHO Grad III). Diese finden sich überwiegend bei jüngeren Patienten.
Mit der immunhistochemischen Färbung können ca. 85-90% der IDH-Mutationen nachgewiesen werden. Bei immunhistochemisch negativem Befund wird bei klinischem Verdacht auf ein sekundäres Glioblastom (z.B. junges Alter, vorbekanntes low-grade Gliom) eine IDH1 und 2- Sequenzierung durchgeführt.
Diese beiden Marker werden mithilfe von Immunhistochemie nachgewiesen. Beide sind sowohl in primären als auch in sekundären Glioblastomen vorhanden, haben aber keine prognostische Relevanz. Sie dienen lediglich der Diagnosesicherung eines Glioblastoms, da sie zeigen, dass der Tumor von Astrozyten (GFAP) bzw. Gliazellen generell (olig2) abstammt.
Die Methyl-Guanin-Methyl-Transferase (MGMT) ist ein DNA-Reparatur Enzym, d.h. es kann, wenn z.B. das Erbgut von Tumorzellen (DNA) durch Strahlen- oder bestimmte Chemotherapeutika geschädigt wird, dieses wieder reparieren und die applizierte Chemotherapie weniger wirksam machen. Wird hingegen eine Methylierung des MGMT-Promotors nachgewiesen, wird das Enzym in seiner Funktion ausgeschaltet, und der Tumor kann entsprechend die durch Chemotherapie verursachten Schäden am Erbgut nicht mehr reparieren. Dies erklärt, dass MGMT-methylierte Tumoren besser auf bestimmte Chemotherapeutika (z.B. Temozolomid und Lomustin) ansprechen und damit die Überlebenszeit dieser Patienten durch die Gabe von Chemotherapeutika im Vergleich zu Patienten mit nicht-methylierten Glioblastomen nachweislich verlängert werden kann. Damit gilt der MGMT-Methylierungsstatus als ein wichtiger Marker für das Ansprechen auf eine adjuvante Strahlen- und Chemotherapie und ist oft hilfreich bei Therapieentscheidungen. Die Bestimmung des MGMT-Methylierungsstatus ist eine molekularpathologische Diagnostik, sie erfolgt im Rahmen einer PCR (Polymerasekettenreaktion) oder DNA-Sequenzierung.
Dieser Marker wird auch mittels Immunhistochemie sichtbar gemacht und zeigt die Teilungsrate der Tumorzellen an. Er hat keinen unmittelbaren diagnostischen Wert, kann aber dem Neuropathologen helfen zwischen einem gutartigen und bösartigen Tumor zu unterscheiden. Bösartige Tumoren, wie z.B. das Glioblastom, haben eine hohe Teilungsrate entsprechend einem hohen Anteil Ki67 positiver Tumorzellen (>10%).
TERT (Telomerase reverse Transkriptase) ist ein Enzym, welches Verluste an den Enden (sog. Telomere) der Chromosomen (Träger der Erbinformation) nach der Zellteilung wiederherstellt.
Bei Glioblastomen können Mutationen im Bereich des TERT-Promoters auftreten, die dazu führen, dass das Enzym eine verstärkte Aktivität aufweist und damit durch Stabilisierung der Chromosomenenden das Tumorzellwachstum gefördert wird. Glioblastome mit einer TERT Mutation gehen mit einer schlechteren Prognose einher.
TERT Mutationen finden sich insbesondere bei IDH-Wildtyp Glioblastomen. Die Mutationsanalyse erfolgt über eine DNA-Sequenzierung der entsprechenden Genabschnitte.
Ähnlich wie TERT kontrolliert ATRX (α-thalassemia/mental retardation syndrome Xlinked-) Gen das Telomerwachstum. Mutationen in dem ATRX Gen können zu einem ATRX Verlust führen und sind im Gegensatz zu TERT-Promotor Mutationen häufig bei sekundären Glioblastomen zu finden.
Der Nachweis eines ATRX-Verlustes erfolgt über immunhistochemische Färbungen.
Mutationen im Bereich des Tumorsuppressors P53 finden sich am häufigsten bei sekundären Glioblastomen. Eine prognostische Relevanz ist bisher nicht bekannt.
Der Nachweis erfolgt über immunhistochemische Färbungen.
Biomarker
Generell tragen sämtliche ergänzende molekularbiologische und immunhistochemische Untersuchungen dazu bei, zwischen einem primären und einem sekundären Glioblastom zu unterscheiden. Die Prognose bei sekundären Glioblastomen, welche i.d.R. aus niedriggradigeren Gliomen entstehen, ist vergleichsweise besser, es sind häufiger jüngere Patienten betroffen.
In der nebenstehenden Tabelle findet sich eine Übersicht über die Ausprägung der genannten Biomarker bei primären und sekundären Glioblastomen.
| Primäres Glioblastom | Sekundäres Glioblastom |
IDH | Wildtyp | mutiert |
TERT-Promotor | häufig mutiert | selten mutiert |
ATRX | erhaltene Expression | ATRX Verlust häufig |
P53 | selten mutiert | häufig mutiert |
Strahlentherapie
Die Strahlentherapie (Radiotherapie) stellt – neben Operation und Chemotherapie – die dritte Säule der modernen Hirntumortherapie dar. Durch die Behandlung mit ionisierender Strahlung werden Tumoren unter Kontrolle gehalten oder zerstört. Häufig kommen sogenannte multimodale Therapiekonzepte zum Einsatz. Dabei werden verschiedene Behandlungsmöglichkeiten miteinander kombiniert. So kann einer operativen Tumorentfernung etwa eine kombinierte Radiochemotherapie (Strahlentherapie kombiniert mit Chemotherapie) folgen.
In den meisten Fällen bildet die Operation den ersten therapeutischen Schritt mit Entfernung des sichtbaren Tumors oder auch zur Entlastung, um vorliegende Beschwerden zu verringern. Oft ist die Operation jedoch nicht dazu in der Lage, den Tumor verlässlich zu entfernen, ohne mikroskopisches Resttumorgewebe zu hinterlassen.
Häufig zeigen Hirntumoren die Eigenschaft, in das umgebende Hirngewebe zu infiltrieren, ohne dass diese Zellverbände mit bloßem Auge während der Operation oder aber vor der Operation mit Hilfe bildgebender Verfahren entdeckt werden können.
Ausgedehntere Operationen mit dem Ziel, diese möglichen Zellverbände zu entfernen, sind in der Regel unmöglich, da sonst unvertretbare neurologische Ausfälle verursacht würden. Daher ist das wesentliche Ziel der Bestrahlung in diesen Situationen, etwaige verbliebene Zellverbände an weiterem Wachstum zu hindern oder aber auch sichtbares Tumorgewebe, das aufgrund der Lokalisation chirurgisch nicht vollständig entfernbar ist, zu beseitigen oder so zu behandeln, dass es nicht weiterwächst. Hieraus resultiert in den meisten Fällen die Notwendigkeit für eine Strahlenbehandlung der sogenannten „erweiterten Tumorregion“. Das heißt, dass ausschließlich das Gebiet des ursprünglichen Tumorsitzes und Gebiete möglicher Tumorinfiltration strahlentherapeutisch behandelt werden.
Die Strahlentherapie ist nach der Operation die wichtigste Behandlungsmaßnahme bei Tumoren des Zentralnervensystems.
Durch intensive Forschung von Medizinern, Biologen und Physikern hat sich in den letzten Jahren eine eigenständige Disziplin entwickelt, die in enger Kooperation mit den anderen beteiligten Fachgebieten, vor allem der Neurochirurgie und Neurologie, eine optimierte Gesamtbehandlung bei Hirntumoren erreichte.
Durch die Entwicklung moderner Bestrahlungsgeräte (Linearbeschleuniger) wurde die Voraussetzung geschaffen, auch in der Tiefe des Körpers gelegene Tumoren zu bestrahlen. Hierdurch werden Nachbarorgane und auch die Hautoberfläche weitgehend geschont. Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung einer optimierten Strahlentherapie ist die Einführung computergestützter Bestrahlungsplanungssysteme, die eine individuell ausgerichtete Bestrahlung erreichen, mit dem Ziel, die Heilungsraten zu optimieren und etwaige Nebenwirkungen weitestgehend zu reduzieren. Dabei wird der Patient in ein virtuelles dreidimensionales Koordinatensystem gebracht, die Strahlen fokussieren den Tumorbereich aus verschiedenen Raumrichtungen. Hierzu ist es jedoch wichtig, den Tumor exakt zu identifizieren.
Die modernen bildgebenden Verfahren sind hierzu in der Lage: Der Tumor kann von Normalgewebe exakt abgegrenzt werden, sodass sich in den letzten Jahren hochpräzise Bestrahlungstechniken entwickeln konnten.
Die medizinisch einsetzbare Strahlung wird heute durch hochmoderne „Linearbeschleuniger“ erzeugt. Es entsteht hierbei eine „hochenergetische Röntgenstrahlung“, die dazu in der Lage ist, in größere Körpertiefen vorzudringen.
Moderne Bestrahlungsplanungssysteme können unter Zuhilfenahme der modernen bildgebenden Verfahren diese Strahlung im gewünschten Zielgebiet fokussieren. Hierbei werden unterschiedliche Strahlentherapiefelder eingesetzt, die aus unterschiedlichsten, individuell ausgerichteten Richtungen eingestrahlt werden.
Ionisierende Strahlung erzeugt Schäden am Erbgut der bestrahlten Zellen und kann dadurch Zellteilungen verhindern und Zellen zum Absterben bringen.
Gesundes Gewebe besitzt Reparaturmechanismen, durch die entstandene Schäden in der Erbinformation beseitigt werden können. In Krebszellen funktionieren diese Mechanismen oft nur eingeschränkt. Dadurch erklärt sich, dass viele bösartige Tumoren besonders empfindlich auf ionisierende Bestrahlung reagieren.
Bei der Strahlentherapie wird eine hohe Strahlendosis in einen lokal eng begrenzten Bereich, das sogenannte Zielvolumen (bestehend aus dem Tumor und seinem Ausbreitungsgebiet) eingestrahlt. Ziel ist es, den Tumor zu vernichten. Gleichzeitig sollen benachbarte strahlenempfindliche Organe und Gewebe (sogenannte Risikoorgane) geschont werden.
Die für eine Tumorvernichtung notwendige Dosis richtet sich nach der Strahlenempfindlichkeit des entsprechenden Tumors.
Hochmaligne Gliome benötigen eine Dosis bis 60 Gy, niedrig maligne Gliome zwischen 45 und 54 Gy. Bei Hirnmetastasen wird üblicherweise das gesamte Gehirn bis 30 Gy bestrahlt.
Je nach klinischen Umständen und ursprünglicher Tumorart können die Dosisverschreibungen aber individuell angepasst variieren.
Vor Beginn der Radiotherapie wird die Höhe der Einzeldosis, die Enddosis und die Anzahl der einzelnen Gaben (=Fraktionen) vom Radioonkologen festgelegt. In der überwiegenden Mehrheit orientiert sich das vorgesehene Bestrahlungskonzept an bestimmten Standards oder an den entsprechenden Therapieprotokollen für die Behandlung von Hirntumoren, vor allem im Kindesalter.
Die Dosiskonzepte unterliegen daher auch einer weiteren Erforschung mit dem Ziel, höhere Heilungschancen zu erreichen, aber auch gleichzeitig etwaige Nebenwirkungsrisiken zu reduzieren.
Üblicherweise ist das akute Nebenwirkungsrisiko unter der Strahlentherapie so gering, dass eine Einschränkung des täglichen Lebens nur selten notwendig ist.
Vor allem während der Frühlings- und Sommermonate sollte jedoch darauf geachtet werden, direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Einer Kopfbedeckung sollte der Vorzug gegeben werden. Ebenso sollten auch Schwimmen oder Saunagänge während der Behandlungszeit und ca. 4-6 Wochen danach nicht durchgeführt werden.
Weitere Einzelheiten bespricht der betreuende Radioonkologe mit dem Patienten.
Nachsorge und Spätfolgen
Bei Abschluss der Bestrahlung erfolgt üblicherweise eine Kontrolluntersuchung. Hierbei wird das therapeutische Ergebnis, die etwaigen Nebenwirkungen unter Therapie und das weitere Vorgehen besprochen. Hierzu gehören auch die weiteren möglicherweise notwendigen Medikamente, die Hautpflege und die Lebensweise.
In Einzelfällen kommen zusätzliche Chemotherapien in Frage. Häufig wird ein kurzfristiger Kontrolltermin anberaumt, vor allem dann, wenn bei Abschluss der Radiotherapie Nebenwirkungen festzustellen sind.
Die weitere Nachsorge erfolgt interdisziplinär, d.h. in Zusammenarbeit mit den Kollegen der Neurochirurgie und der Neurologie. Es erfolgen regelmäßige Nachsorgeuntersuchungen, die auch teilweise innerhalb spezieller Behandlungsprotokolle nach bestimmten Rhythmen vorgeschrieben sind. Innerhalb des Nachsorgeprogrammes ist es notwendig, dass der betreuende Radioonkologe den betroffenen Patienten mindestens 1-mal pro Jahr sieht.
Langfristige Therapiefolgen können auch noch nach Jahren auftreten und von Kollegen, die keine radioonkologische Fachausbildung erhalten haben, fehlgedeutet werden. Nicht selten können Rückfälle als Therapiefolge fehlverstanden werden. Ausschließlich der Radioonkologe verfügt über die Ausbildung und Erfahrung, etwaige
Chemotherapie
Psychoonkologische Betreuung
PSYCHOONKOLOGISCHE BETREUUNG
Die Diagnose Glioblastom ist mit großen psychischen
Belastungen verbunden. Hierzu gehören zum Beispiel Sorgen, Depression sowie Zukunft- und Verlustängste. Für die seelischen Nöte der Patienten und auch deren Angehörigen stehen heute Psychoonkologen zur Verfügung.
Bei der Deutschen Hirntumorhilfe gibt es Möglichkeiten und Informationen über die wohnortnahe psychoonkologische Versorgung. Im Mittelpunkt der Behandlung steht die Lebensqualität der Betroffenen. Unterstützung bei der Bewälti- gung aktueller Probleme, das Ansprechen belastender Gedanken sowie das Erkennen und Mobilisieren von Kraftquellen sind Ziele der psychoonkologischen Begleitung, die die Behandlung effektiv unterstützen kann.
Ebenso stehen Betroffenen und Angehörigen eine Vielzahl von Angeboten der regionaler Patientengruppen zur Verfügung.
Unter Bezeichnung Psychoonkologie (Namensgebend aus Psycho- logie und Onkologie) versteht man die psychologische Betreuung von Krebspatienten. Eine weitere Bezeichnung kann auch die s.g. Psychosoziale Onkologie sein.
Die Psychoonkologie ist damit eine interdisziplinäre Form der Psychotherapie oder der klinischen Psychologie, die sich mit den psychischen, sozialen und sozialrechtlichen Bedingungen, Folgen und Begleiterscheinungen einer Krebserkrankung befasst.
Die Psychoonkologie verfolgt mehrere Ziele:
Patienten und Angehörige darin unterstützen, die seelischen und körperlichen Belastungen durch die Erkrankung zu verarbeiten
das seelische Wohlbefinden der Patienten verbessern
Begleit- und Folgeprobleme positiv verändern, die während und durch die Diagnostik und Therapie entstehen
die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten stärken
die Teilhabe am normalen Leben möglich machen
Vor allem geht es bei der Psychoonkologie darum, die Lebensqua- lität der erkrankten Menschen und ihrer Angehörigen zu erhalten und zu erhöhen.
Aufgaben der Psychoonkologie?
Psychoonkologische Unterstützung kann in jeder Krankheitsphase hilfreich sein. Auch wenn Ihre Behandlung bereits abgeschlossen ist, sollten Sie sich nicht davor verschließen, eine psycho- onkologische Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Psychoonkologische Betreuung hat eine Vielzahl von Aufgaben. Hierzu zählen unter anderem:
Information und Beratung
Diagnostik, um Belastungen von Patienten zu erfassen
Therapieangebote, um die Krankheitsverarbeitung zu unterstützen
Verbesserung und Behandlung seelischer, sozialer und körperlicher Folgen der Erkrankung
Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags
Unterstützung bei der Durchsetzung von Sozialleistungen und in sozialrechtlichen Fragen
Es gibt viele verschiedene Formen und Arten der psycho- onkologischen Betreuung.
Welche für Sie als Patient oder Anghörigen in Frage kommen könnte, hängt von Ihren Bedürfnissen, Ihren Belastungen und Ihrer persönlichen Situation ab.
Individuelle Therapien
PRIMÄRTHERAPIE
Die sogenannte Primärtherapie erfolgt in den meisten Fällen bei der Erstdiagnose eines Glioblastoms. Hierbei wird in der Regel das sogenannte Stupp-Schema (u.a.) angewendet. Die Entscheidung, welche Therapie für die Behandlung des Glioblastoms bei Erstdiagnose am ehestens in Frage kommt, trifft die behandelnde Ärztin oder der Arzt in Abhängigkeit von der Tumorlokalisation, der Größe des Tumors, dessen Ausdehnung und dem Zustand des Patienten.
Im Folgenden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder wissenschaftlich korrekte Wichtung – ein Überblick über weitere Therapieformen:
REZIDIVTHERAPIE
REZIDIVTHERAPIE IM RAHMEN VON STUDIEN
REZIDIVTHERAPIE IM RAHMEN VON STUDIEN
Hier finden Sie die kostenfreie Broschüre „Diagnose Glioblastom“
Sie haben Fragen zu den Therapiemöglichkeiten